Kurz gesagt:
Sie sollten kurzfristig handeln, um erheblichen Ärger und unnötige Kosten zur kommenden Gasrückführungsprüfung zu verhindern, falls Sie noch nichts zur Umsetzung der 21. BImSchV unternommen haben. Was warum zu tun ist und ob die zuständigen Behörden tatsächlich wahnsinnig geworden sind, steht in dieser Newsticker-Meldung.