Kurz getickt:
EK-ZÜS-Beschlüsse bezeichneten wir in unserer News vom 10.06.16 mit „ZLS-Anweisungen“, was zu Rückfragen führte. Nachfolgend lesen Sie, was diese Beschlüsse für Tankstellen bedeuten und weshalb wir auf diese saloppe Bezeichnung gekommen sind.