Zur wiederkehrenden Prüfung muss Ex-Doku vorliegen - Übergangsfrist läuft zum 31. Mai 2018 ab

Vorab: Wenn Sie jetzt nicht wissen wollen, weshalb Sie zur kommenden Ex-Prüfung im ZÜS-Bericht Mängel stehen haben, von denen Sie evtl. nichts ahnten, dann lesen Sie wenigstens das FAZIT am Schluss dieser News.

Anfang 2015 trat die Neufassung der BetrSichV ohne Übergangsfrist in Kraft. Der Gesetzgeber berücksichtigte -> 2016 in der BetrSichV-Aktualisierung den Wunsch der Ex-Anlagenbetreiber nach einer Übergangsfrist, die zum 31. Mai 2018 abläuft.

Jetzt treffen die seit über drei Jahre gültigen Anforderungen manchen Tankstellen-Besitzer plötzlich und unerwartet. Diese Überraschung ist schwer nachzuvollziehen, weil die Hinweise im Vorfeld mannigfaltig und größtenteils unübersehbar waren:

Am eindeutigsten sind die Hinweise (oder sogar Mängel) zu fehlenden Unterlagen - im ZÜS-Bericht zur letzten wiederkehrenden Prüfung. Am besten Sie schauen nochmal rein und tun was, bevor Sie beim nächsten Mal einen erheblichen Mangel mit Nachprüfung, evtl. Behördenbescheide und Zusatzkosten riskieren. Es kann aber auch sein, dass nichts drinsteht, weil die meisten ZÜS nach BetrSichV-Veröffentlichung die neuen Bestimmungen nicht ad hoc umsetzen konnten. Das bedeutet aber nicht, dass Sie nichts tun müssen - denn „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“* Die ZÜS ist laut Verordnung gezwungen, fehlende Dokumente zu bemängeln. Vorsorglich weisen derzeit einige Zugelassene Überwachungsstellen die Tankstellenbesitzer darauf hin, dass zur kommenden Ex-Prüfung u.a.

  • ein Explosionsschutz-Dokument (Ex-Doku) vorliegen und
  • die Identifizierung zu prüfender Anlagenteile erfolgen muss.

Woher nehmen, wenn nicht stehlen? Ganz einfach:

Sie wenden sich vertrauensvoll an Ihre Prüfstelle oder eine Sachverständigen-Organisation, um ein Angebot für die Erstellung der Unterlagen einzuholen. Danach vergleichen Sie die Preise mit den Kosten für die Teilnahme am

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Wie Ihre Entscheidung ausfällt, lässt sich einfach vorhersagen. Wir freuen uns, Sie zu unserem Workshop zu begrüßen!

FAZIT:

Mit der Teilnahme am -> Lehrgang „Neue Nachweise ...“ erwerben Sie die Kenntnisse zur Verwendung und die Rechte zur Nutzung von Vordrucken, Musterschreiben und Formularen, um die Anforderungen schnell und leicht zu erfüllen. Damit sparen Sie viel Zeit und Geld für individuelle Ausarbeitungen.

P.S.

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