Wie blöd muss man sein, um einer BILD-Meldung zu glauben?

BILD-Redakteure recherchieren scheinbar gern am Biertisch. Anders kann man sich nicht den blanken Unsinn erklären, der am Biertisch und sonst wo aus BILD als der Wahrheit letzter Schluss verbreitet wird.

Aber wissen Sie eigentlich die richtigen Antworten auf die Fragen:

  • Wie gefährlich sind die Benzindämpfe beim Tanken eigentlich?
  • Wie stark sind Kunden, Tankstellen-Beschäftigte oder -Servicekräfte durch Benzin gefährdet?

Die Antworten sind einfach:

Das Einatmen der Dämpfe von Benzin (sprich Benzol) ist gesundheitsschädlich, weil Benzol u.a. krebserregend ist. Als Tankstellenfachkraft kennen Sie ihr Sicherheitsdatenblatt (z.B. von TOTAL) und wissen, was gegen Benzindämpfe getan wird:

  • Die Exposition des Tank-Kunden
    ist bei bestimmungsgemäßen Gebrauch der Zapfpistole so gering, dass die evtl. Auswirkungen von Benzin gleich „0“ (in Worten: NULL) sind. Schön wär’s, wenn der BILD-Reporter an einer Tankstelle mal nachfragen würde, weshalb es beim Tanken nicht mehr (wie früher) nach Benzin riecht. Schließlich hat die Branche Millionen von Euros in die Gasrückführung investiert, deren Funktion automatisch überwacht wird – zum Wohl von Angestellten, Kunden und Umwelt.
  • Die Beschäftigten an der Tankstelle
    brauchen ebenfalls nichts zu fürchten. So wissen UNITI-Mitglieder aufgrund des Rundschreibens „Ergebnisse von Benzol-Messungen an Tankstellen“1, dass die Akzeptanzkonzentration für Benzol von 0,2 mg/m³ deutlich unterschritten wird und die Einhaltung der Werte auch in Zukunft kein Problem darstellt.
  • Tankstellenfachkräfte und Spezialisten für Tankstellentechnik
    werden regelmäßig zu den Gefahren von Benzin unterwiesen. Sie wissen, dass sie nicht nur ihr persönliches Wohlergehen gefährden, wenn es nach Benzin stinkt. Denn dicke Luft (sprich: Benzindampf-Luftgemisch) kann auch explosionsgefährlich sein. Deshalb achtet der speziell ausgebildete Tanktechnik-Fachmann bei allen Arbeiten darauf, dass evtl. auftretende Dämpfe sofort und gefahrlos abgeleitet werden. Zusätzlich muss der Arbeitergeber die Gesundheit dieser Mitarbeiter/innen regelmäßig checken lassen.

Die obige Aufzählung der Vorkehrungen ist beileibe nicht vollständig, zeigt aber deutlich, wie blödsinnig die BILD-Behauptung ist, dass regelmäßige Autofahrer besonders gefährdet seien oder Menschen, die in benzinnahen Berufen arbeiten.

Fazit

Wenn jemand aus der BILD zitiert, glauben Sie ihm besser nichts! Wenn Sie jemand auf die Gefahren von Benzin anspricht, geben Sie ihm die Informationen, die Sie bei Ihrer Einarbeitung und in der mindestens einmal jährlich stattfindenden Unterweisung2 gelernt haben.

Edmund Brück
Forum Tankstellen Beratung GmbH
Salzgitter, 24.02.2016


Anmerkungen

1 UMT-U-Rundschreiben 32/2015 per Mail vom 14.08.2015. UNITI-Rundschreiben sind urheberrechtlich geschützt, weshalb wir diese wir nicht zur Verfügung stellen. Bitte wenden Sie sich an den UNITI, besuchen Sie eine Weiterbildung oder fragen Sie z.B. Ihren Verband oder Ihre BG.

2 Wir bieten Unterweisungen für Tankstellen-Verantwortliche und -Personal – praxisnah, kommunikativ und nachhaltig. Damit erfüllen Tankstellenbetreiber ihre Pflicht laut § 12 BetrSichV: Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, weitere Unterweisungen durchzuführen. Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen hat er schriftlich festzuhalten.

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