Weshalb sind Tankautomaten und SB-Tankstellen noch erlaubt?

Die Selbstbedienung und das Abfüllen gefährlicher Flüssigkeiten durch „Betriebsfremde“ sind ein undenkbares Vorgehen in Industrie und Handwerk. An der Tankstelle aber eine Selbstverständlichkeit aufgrund der Regelungen laut BetrSichV/TRBS, GefStoffV/TRGS und WHG/TRwS. Damit die Sicherheit von und an der Tankstelle auch bei der Benutzung durch „Unwissende“ gewährleistet ist, müssen Tankstellenbesitzer und Stationäre (Pächter) besondere Anforderungen erfüllen. Wenn sie diese Bestimmungen nicht nachweislich einhalten, gefährden sie ihre Kunden, Beschäftigten, ihre Tankstelle und gehen ein persönliches Haftungsrisiko ein. Das notwendige Mindest-Wissen vermittelt der -> „Basis-Workshop: Tanktechnik und -Vorschriften“ am 18./19. Januar 2017. Eine kurze Antwort auf obige Frage gibt der -> Fachbeitrag aus dem Heft 03/16 von www.tankstelle-magazin.

Bei Interesse am Workshop sollten Sie sich kurzfristig anmelden, da (derzeit) nur noch knapp 10 Plätze frei sind. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

 

Edmund Brück

Salzgitter, 18.07.2016

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