Weshalb Sie welche neuen Dokumente bei Inbetriebnahmen und wiederkehrenden Prüfungen brauchen

Aufgrund unserer News -> Orientierungshilfe für Bauherren, Architekten, Planer und Behörden“ wurden wir mehrfach gebeten, die Vorschriften zusammenzustellen, die neue oder aktualisierte Dokumente fordern:

1. Ab wann werden die neuen Dokumente gefordert?

Zur nächsten wiederkehrenden Prüfung oder vor Inbetriebnahme einer prüfpflichtigen Änderung bzw. eines Um- oder Neubaus muss u.a. ein aktualisiertes Explosionsschutz-Dokument vorliegen. Diese Forderung steht seit 2015 in der BetrSichV und die Übergangsfrist läuft zum 31.05.18 ab - Details in der -> Newsticker-Meldung vom 20.03.2018

2. Explosionsschutz-Dokument (Ex-Doku)

Das Ex-Doku ist gemäß § 9 Abs. 4 BetrSichV und § 6 Abs. 9 GefStoffV erforderlich. Laut BetrSichV haben die Eigentümer der Tanktechnik und/oder der Pächter (als „direkter“ Arbeitgeber) auch für bestehende Anlagen die Pflicht, ein Ex-Doku zu erstellen. Diese Aufgabe kann man nur mit speziellen Fachkenntnissen erfüllen. Damit nicht jeder unserer Kunden viel Zeit und Geld in die Ausarbeitung mit Fachleuten investieren muss, haben wir ein mustergültiges Ex-Doku erstellt, das Sie schnell und einfach für Ihre Tanktechnik verwenden können. Mehr dazu im -> UNITI-Lehrgang: Neue Nachweise laut BetrSichV.

3. Gefährdungsbeurteilung (GBU)

Arbeitgeber müssen seit jeher eine GBU vorliegen haben, die sie regelmäßig überprüfen und unverzüglich aktualisieren müssen, wenn dies entsprechend § 3 Abs. 7 BetrSichV erforderlich ist. „Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen“, schreibt die BetrSichV in § 3 Abs. 3 vor. Fachkundigen Rat zur GBU erhalten Sie von Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), Ihrer Berufsgenossenschaft oder www.forum-ts.de. Die BGHW bietet ihren Mitgliedern einen kostenfreien Service; bei Interesse geben Sie unter www.bghw.de das Suchwort „Gefährdungsbeurteilung online“ ein. Noch ein Tipp: Das Ex-Doku ist Bestandteil der ZÜS-Prüfung, die GBU braucht dagegen nicht zur ZÜS-Prüfung vorgelegt werden. Allerdings kann Ihre Behörde oder die BG die Vorlage verlangen.

4. Unterweisung der Beschäftigten

Bekanntermaßen sind die Arbeitgeber seit jeher verpflichtet, eine Erst-Unterweisung und jährlich mindestens eine „Auffrischung“ durchzuführen. Folgende Themen (aus § 12 der neuen BetrSichV) sollten Sie in Ihrer Unterweisung künftig konkret ansprechen:

  • Gefährdungen bei der Verwendung der Tanktechnik und Gefahren für Kunden
  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregelungen und
  • Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe bei Notfällen.

Damit Sie diese Punkte „einfach rüber bringen“ können, bieten wir eine leicht verständliche Empfehlung zur Unterweisung von Tankstellen-Beschäftigten entsprechend BetrSichV 2015 und TRBS 3151. Mehr zum „Sicheren Umgang mit der Tanktechnik und Verhalten im Gefahrenfall“ im -> UNITI-Lehrgang: Neue Nachweise laut BetrSichV mit dem erforderlichen Vordruck „Bestätigung der Unterweisung von Tankstellen-Beschäftigten laut § 12 (1) BetrSichV und UVV § 4 „Grundsätze der Prävention“ (BGV A 1)“. 

5. Regelmäßige Kontrolle der Tanktechnik

„Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel vor ihrer jeweiligen Verwendung durch Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls durch eine Funktionskontrolle auf offensichtliche Mängel kontrolliert werden ...“ steht wörtlich in der BetrSichV 2015 (§ 4 „Grundpflichten des Arbeitgebers“, Abs. 5). Damit Sie als Eigentümer der Tanktechnik, Ihre Pächter bzw. deren Mitarbeiter/innen diese Forderung leicht erfüllen können, verwenden Sie am besten die leicht verständliche und einfach auszufüllende „Tanktechnik-Checkliste - Täglicher Rundgang und monatliche Kontrolle“.

Die Teilnahmegebühr am Lehrgang beinhaltet die Nutzungsrechte für die vorgestellten Vordrucke und Musterschreiben. Dazu erfahren Sie im ->UNITI-Praxis-Lehrgang, weshalb laut Gesetzgeber bei gefährlichen Arbeiten an Ihrer Tankstelle eine Arbeitsfreigabe erforderlich ist und Sie Ihren Fachbetrieb (Kontraktor) dazu verpflichten, Ihnen dieses Papier auszustellen - ohne dass Sie zusätzliche Arbeit haben. Die Checkliste, die Sie (laut Gesetzgeber) zur jährlichen Prüfung Ihrer Tanktechnik durch Ihren Kontraktor ausstellen lassen sollten, ist ebenfalls ein gebrauchsfertiges Dokument, das Sie nach dem Besuch des Lehrgangs sofort und ohne Zusatzkosten verwenden können.

In den nächsten Tagen lesen Sie im Newsticker, welche Unterlagen für die Erstellung des ZÜS-Prüfberichts und die Erlaubnis für Neu- und Umbauten laut LV 49 und Beschluss „BE 008“ des EK ZÜS erforderlich sind.

Bitte schreiben Sie uns an info@forum-ts.de, zu welchen Themen Sie gern Infos in unserem Newsticker lesen wollen. Wir antworten Ihnen persönlich und nennen Ihren Namen nicht in der Veröffentlichung.

Zurück