Welche Nachweise brauche ich für die Tanktechnik?

Die sog. Ordnungsprüfung an Tankstellen durch Behörden und ZÜS beschränkte sich bisher vornehmlich auf die Erlaubnis und das Explosionsschutz-Dokument. Die nunmehr offensichtlich verstärkten Überprüfungen der Nachweise für die Tanktechnik-Unterweisungen/-Kontrolle und der Gefährdungsbeurteilung „Tanktechnik“ führen verstärkt zu Mängelbescheiden und damit zur obigen Frage an uns.

Die Antworten auf diese Frage sind vielschichtig und passen nicht in eine kurze -> Newsticker-Meldung. Deshalb teilen wir die Antworten auf. Heute zuerst die Antworten auf folgende Fragen:

Wer ist für die Dokumente verantwortlich?

Tankstellen-Eigentümer sowie -Arbeitgeber (sog. Stationäre, Pächter, Partner und Retailer) sind laut BetrSichV und GefStoffV gleichermaßen für die Sicherheit der Technik, Beschäftigten und Kunden verantwortlich. Mehr dazu in der nächsten News. Welche gesetzlichen Anforderungen Sie mit unseren jeweiligen Muster-Dokumenten erfüllen, steht in jedem Nachweis/Formular.

Weshalb stellt der Eigentümer die Unterlagen zur Verfügung?

Der Arbeitgeber an der Tankstelle ist i.d.R. nicht in der Lage, seine Pflichten für die Sicherheit der Tanktechnik vollständig zu überblicken, geschweige denn die notwendigen Nachweise zu erstellen. Deshalb ist der Eigentümer der Tanktechnik (überwachungsbedürftige Anlage) gesetzlich verpflichtet, den Stationär über seine Pflichten gemäß BetrSichV/GefStoffV und TRBS/TRGS zu informieren. Mit unseren Vordrucken hilft der Eigentümer dem Stationär, seine gesetzlichen Aufgaben schnell und leicht zu erledigen.

Wer kontrolliert die Nachweise?

Die ZÜS-Prüfer sind gesetzlich verpflichtet, anlässlich der wiederkehrenden Prüfungen laut § 16 + Anhang 2 Abschn. 3 Nr. 5.1-5.3 BetrSichV die Einhaltung der Anforderungen laut BetrSichV und TRBS/TRGS zu prüfen. Mit unseren Muster-Formularen stellen Sie sicher, dass Sie eine vollständige und aktuelle Dokumentation haben.

Was passiert ohne Nachweise?

Wenn Sie die Erfüllung der Mindest-Anforderungen laut BetrSichV-Doku nicht nachweisen, muss der ZÜS-Prüfer dies als Mangel im Prüfbericht vermerken, was zusätzlichen Zeit- und Kosten-Aufwand für Nachprüfungen auslöst. Darüber hinaus müssen Sie mit einem Ordnungswidrigkeitsbescheid rechnen – insbesondere, falls bereits gleichartige Ordnungsmängel bei vorherigen Prüfungen aufgefallen sind.

Weshalb Sie unsere BetrSichV-Doku verwenden sollten?

Unsere BetrSichV-Doku beinhaltet alle erforderlichen Informationen/Nachweise, mit denen Tankstellen-Eigentümer und -Arbeitgeber an der Tankstelle ihre gesetzlichen Pflichten leicht, schnell und umfassend erledigen können.

Wann bekommen Sie aktuelle BetrSichV-Dokumente?

Spätestens im November 21 sind unsere BetrSichV-Doku für die unterschiedlichen Kraftstoffe vollständig aktualisiert. Sobald fertig, erhalten Sie per -> E-News die neuen Anfrage-Vordrucke mit weitergehenden Infos. Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der Ferienzeit vorherige Anfragen nicht beantworten können.

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