Weiterbildung von Architekten, Ingenieuren und Verantwortlichen für Planung und Bau von Tankstellen dringend erforderlich

Entsprechend den Architekten- und Baukammergesetzen der Länder über den Schutz der Berufsbezeichnungen gehört es zu den Berufspflichten von Architekten oder beratenden Ingenieuren, sich entsprechend der Fort- und Weiterbildungsordnung beruflich fortzubilden und sich über die für die Berufsausübung geltenden Bestimmungen zu unterrichten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der aktuellen Änderungen von gesetzlichen Regelungen für Tankstellen.

Die Bestimmungen für die Anlagensicherheit von erlaubnis- und überwachungsbedürftigen Tankstellen haben sich in jüngster Zeit erheblich geändert und sind bei Planung, Bau und Inbetriebnahme einzuhalten.

Im -> Basisworkshop „Tankstellentechnik und -vorschriften“ erfahren Sie am 16. + 17. Oktober 2018 in Dortmund, welche Vorschriften-Neuerungen Sie ab sofort und zukünftig beachten müssen und wie Sie diese in die Praxis umsetzen können.

Mit der Teilnahme am -> Praxis-Lehrgang „Neue Nachweise laut BetrSichV – schnell und einfach mit Vordrucken und Musterschreiben erledigen“ (Kassel am 14.11.2018) erwerben Sie die Kenntnisse zur Verwendung und die Rechte zur Nutzung der neuen, erforderlichen Dokumente für die Inbetriebnahme von Um-/Neubauten von Tankstellen. Damit sparen Sie viel Zeit und Geld für individuelle Ausarbeitungen und können sicher sein, dass Sie problemlos die neuen Anforderungen erfüllen.

Zum Nachweis der Weiterbildung für Architekten und beratende Ingenieure laut Anforderungen der Architektenkammern können Sie für beide Veranstaltungen die (mustergültige) -> Anerkennung von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen nutzen.

Der ebenfalls auf dem Nachweis der Architektenkammer genannte Workshop "Um- und Neubau von Tankstellen ...“ findet aus organisatorischen Gründen voraussichtlich erst wieder Anfang 2019 statt und ist deshalb derzeit nicht buchbar.

Weitere Meldungen über die Aktualisierung von Vorschriften finden Sie im -> Newsticker.

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