Was sind „ZLS-Anweisungen“?

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In unserer News „Risiken und Nebenwirkungen durch BetrSichV senken!“ bezeichneten wir die EK-ZÜS-Beschlüsse salopp mit „ZLS-Anweisungen“, was zu den Fragen führte, welche Rechtsverbindlichkeit diese Papiere haben und wo sie zu finden sind.

Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) ist für die Anerkennung („Ernennung“) der zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) zuständig - laut Produktsicherheitsgesetz und Betriebssicherheitsverordnung.

Unter Regie der ZLS gibt es Erfahrungsaustauschkreise (EK-ZÜS). Die von den EK-ZÜS verabschiedeten Beschlüsse sind für die ZÜS verbindlich. Ihr Inhalt bezieht sich auf die Prüfaufgaben von ZÜS an überwachungsbedürftigen Anlagen. Durch sie werden konsistente Prüfungen und vergleichbare Ergebnisse erzielt. Die Einhaltung der Beschlüsse wird durch die ZLS überprüft. Deshalb sind diese Beschlüsse eine gute Erkenntnisquelle über das, was die ZÜS prüfen müssen (und dürfen).

Zu den für Tankstellen wichtigen EK-ZÜS-Beschlüsse klicken Sie bitte:

Explosionsschutz -> EK ZÜS-Beschlüsse: BE - Ex-elh-Anlagen

LPG-Füllanlagen (Autogas-Tankstellen) -> EK ZÜS-Beschlüsse: BD - Druckanlagen

FORUM Tankstellen bietet verschiedene Möglichkeiten zur -> Aus-/Weiterbildung von Verantwortlichen und Personal. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

 

Salzgitter, 20.06.2016

Edmund Brück

 

 

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