Was ab sofort bei Neu- und Umbau von Tankstellen zu beachten ist

Für die Erlaubnis von Neu- oder Umbauten gelten vielfältige Neuregelungen. Bei Nicht-Beachtung verzögert sich die Erlaubnis erheblich und Sie haben unnötige Kosten.

Mit unserer E-News vom 24.04.2018 informierten wir Sie, -> welche neuen Dokumente Sie bei Inbetriebnahmen und wiederkehrenden Prüfungen brauchen. Nachstehend die Angaben über die Neuregelungen für die Erlaubnis von Neu- und Umbauten:

1. Welche Neu- und Umbauten sind prüf- und erlaubnispflichtig?

Die alten -> TRBS 1122 und -> TRBS 1123 zur Ermittlung der Prüfnotwendigkeit und Erlaubnispflicht wurden aktualisiert. Leider dürfen wir die Neufassungen noch nicht veröffentlichen. Falls Sie einen Neu-/Umbau planen, empfehlen wir Ihnen den Besuch des UNITI-Workshops -> Schneller, einfacher und kostengünstiger zur Erlaubnis, der bereits am 19. Juni 2018 in Düsseldorf-Kaarst stattfindet; hier erläutert Dipl. Ing. Ralf Schmitt (TÜV Rheinland) auch die anderen neu erschienenen Regelungen praxisnah. In ganz dringenden Fällen kann Ihnen wahrscheinlich Ihr Fachverband die neuen TRBS zur Verfügung stellen oder Sie fragen bei uns nach.

2. Neuregelungen für Erlaubnisverfahren nach § 18 BetrSichV

Auf die bereits im Oktober 2017 erschienene LASI-Veröffentlichung LV 49 verweisen mittlerweile (fast) durchgängig alle Behörden. Die praxisnahe Umsetzung dieser -> Erläuterungen und Hinweise für die Durchführung der Erlaubnisverfahren beschreibt Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese (PTB) im -> UNITI-Workshop.

3. Neues Explosionsschutz-Dokument (Ex-Doku) erforderlich

Grundlage für den ZÜS-Prüfbericht und die Erlaubnis nach § 18 BetrSichV ist ein umfassendes Ex-Doku, in dem die Umsetzung der Anforderungen laut -> TRBS 3151 beschrieben werden. Wir bieten für alle Tankstellen-Arten leicht verwendbare Ex-Doku-Vorlagen. Mehr dazu im -> UNITI-Lehrgang „Neue Nachweise laut BetrSichV – schnell und einfach mit Vordrucken und Musterschreiben erledigen“, der am 20.06.2018 stattfindet, also direkt im Anschluss an den -> „Erlaubnis-Workshop“

4. Einheitliche Neuregelung für ZÜS-Prüfbericht

Bekanntermaßen muss dem Erlaubnisantrag der Prüfbericht einer ZÜS beigefügt sein. Auf Grundlage der -> LASI-Veröffentlichung LV 49 hat der EK ZÜS eine einheitliche Regelung festgelegt über den -> Mindestinhalt des Prüfberichts einer ZÜS im Erlaubnisverfahren bzgl. des Brand- und Explosionsschutzes. Welche Auswirkungen dies auf die Zusammenarbeit zwischen Bauherrn, Planer und ZÜS hat, erfahren Sie im -> UNITI-Workshop aus erster Hand.

5. Neuregelungen für WHG-Genehmigung und AwSV-Nachweise/Prüfungen

Parallel zu den Anforderungen für den Ex-Schutz ergeben sich durch die -> neue AwSV und die Neufassung der TRwS 781 verschiedene Neuregelungen. Hierüber lesen Sie in Kürze mehr in unserem Newsticker. Falls Sie schon heute wissen wollen, was neu ist, lesen Sie bitte den TOP 3 -> „Genehmigung, Nachweise und Prüfungen nach WHG/AwSV“ auf Seite 4 im Programm.

Wenn Sie sich umfassend aus erster Hand und aktuell über die Umsetzung der neuen Vorschriften informieren wollen, sollten Sie sich schnellstens -> anmelden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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