Was 2018 auf Sie zukommt - Vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und unnötige Kosten

Nachstehender Artikel erschien fast wortgleich im eft-/bft-Magazin „TANKSTOP“ Ausgabe 06/2017, Seite 58. In nachstehender Version können Sie die blauen Literatur-Tipps anklicken, falls Sie die weiterführenden Infos lesen wollen:

Auf Tankstellen-Eigentümer/-Besitzer kommen in 2018 zu:

  • Umsetzung der europäischen Kraftstoffstrategie
  • Neuregelungen bei Prüfungen
  • Neue Anforderungen im Gewässer-, Verbraucher- und Explosionsschutz

Dazu folgende Stichworte mit Literatur-Hinweisen und Kurz-Zusammenfassungen:  

Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie

Etwa 100 Jahre verheizen und verfahren wir die wertvolle und endliche Ressource Erdöl zu CO2 und NOX, obwohl seit den 90er Jahren Gase als Kraftstoffe umfassend genutzt werden könnten und die Massenproduktion von Wasserstoff und synthetischem Kraftstoff mit Sonnenenergie bereits viel weiter sein könnte. Jetzt zwingt die Umwelt unsere Politiker zum Handeln. Deshalb muss auch die kommende Regierung die eingeschlagene -> Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie in 2018 fortsetzen. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass die Politik zukünftig die KFZ-Industrie noch mehr antreibt, sich schneller als bisher von Benzin und Diesel zu verabschieden. Der Diesel-/Benzin-Verbrauch wird stark zurückgehen - trotz steigender KFZ-Zahlen. Als Erkenntnisquellen empfehle ich die Zusammenfassung über die SHELL-Studien zur Entwicklung von PKW und Nutzfahrzeugen sowie die kürzlich erschienene Wasserstoff-Studie. FAZIT: Bei Planung von Neu-/Umbauten sind alternative Kraftstoffe einzubeziehen.

ZÜS- bzw. TÜV-Prüfungen

Damit die kommenden ZÜS- bzw. TÜV-Prüfungen an Ihrer Tankstelle mängelfrei und ohne kostenpflichtige Nachprüfung verlaufen, brauchen Sie neue Nachweise. Falls Sie nicht wissen, um was es geht oder Ihnen bereits ein Mängelbescheid vorliegt, fragen Sie uns, um Zeit und Geld zu sparen. Für Eigentümer von wenigen Tankstellen bieten wir ab 2018 einen besonders preiswerten Service, damit Sie die aktuellen Vorschriften leicht erfüllen können. FAZIT: Kümmern Sie sich um Ihre Pflichten, sonst verschwenden Sie Zeit und Geld. Alles, was Sie brauchen, lernen und bekommen Sie im UNITI-Lehrgang: Neue Nachweise laut BetrSichV – schnell und einfach mit Vordrucken und Musterschreiben erledigen

Gewässerschutz

Zur neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), die ab sofort zu berücksichtigen ist, drei Stichworte:

  • Gasrückführung/-pendelung

Den AwSV-Verfassern ist ein Fehler unterlaufen, der „auf dem kleinen Amtsweg“ leicht korrigierbar ist. Richtig ist, dass für Sanierungen oder Neu-/Umbauten von Gasrückführung/-pendelung weiterhin einwandige Leitungen verwendet werden dürfen. FAZIT: Falls an Sie höhere Anforderungen gestellt werden, nutzen Sie die rechtlich verbindlichen Angaben im Newsticker.

  • Sachverständigen-Gutachten für Änderung oder Neubau

„Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist dem Antrag (auf Erteilung einer Eignungsfeststellung) ein Gutachten eines Sachverständigen beizufügen“, steht neu in § 42 AwSV. Ein Gutachten verteuert und verzögert das Verfahren. FAZIT: Verlangen Sie bei einer Gutachten-Anforderung eine Begründung und genaue Angaben, was drinstehen soll. Was Sie nach neuer Rechtslage für eine zügige Genehmigung brauchen, erfahren Sie im UNITI-Profi-Workshop „Um- und Neubau von Tankstellen: schneller, einfacher und kostengünstiger zur Erlaubnis“

  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (ABZ oder „DIBT-Zulassung“)

Aufgrund des EUGH-Urteils vom 16.10.2014 (Rs. C-100/13) sind viele ABZ an Tankstellen (wie z.B. Abscheider) nicht mehr erforderlich. Mehr in der DIBt-Stellungnahme vom 18.08.2016.    

Die Neufassung der technischen Regeln für wassergefährdende Stoffe an Tankstellen (TRwS 781), die 2018 erscheinen werden, beantwortet bisher offene Fragen. Die neuen Anforderungen an Füllflächen werden bei Neubauten voraussichtlich Mehrkosten verursachen. Mehr dazu im UNITI-Profi-Workshop

Was künftig nachgewiesen werden muss und welche weiteren Vorschriften-Änderungen Sie zu beachten haben, müssen Sie für Planung, Bau und Betrieb wissen. Zum Wissen-Update dient das Basis-Seminar „Tankstellentechnik und -vorschriften“ am 5./6.06.2018.

Verbraucherschutz

Die EU-einheitliche Kennzeichnung von Kraftstoffen an Tankstellen wird bei Ihnen in 2018 einen einmaligen Aufwand für neue Aufkleber verursachen; weshalb steht in der News vom 15.12.17. Wie Sie den Schilderwald an der Tankstelle durchforsten und verkleinern können, erfahren Sie im Basis-Seminar „Tankstellentechnik und -vorschriften“.

Weitere neue Vorschriften

Zwei weitere Neuerungen kommen in 2018 auf Sie zu:

  • Technische Regel für Betriebssicherheit an Tankstellen (TRBS 3151)
  • Unterlagen und Gutachten für Erlaubnisverfahren nach § 13 BetrSichV (LV 49)

Mehr dazu in Kürze im Newsticker.

 

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