Vorveröffentlichung der TRBS 3151 / TRGS 751!

Änderungsentwurf der TRBS 3151 / TRGS 751 veröffentlicht!

Bevor wir Ihnen erläutern, was die Änderungen der Tankstellen-TRBS für Sie bedeuten, möchten wir uns kurz bei Ihnen bedanken. Nahezu alle von Ihnen haben sich für den Weiterbezug unseres Newsletters entschieden! So können wir Sie auch weiterhin über den neuesten Stand informieren – z.B. via E-News, Newsticker sowie in öffentlichen oder hauseigenen Aus-/Weiterbildungen von Verantwortlichen und Personal Ihrer Betankungsanlagen.

Mit Spannung erwartet wurde in Fachkreisen der Entwurf, da er verbindliche Aussagen zu Zukunftsthemen der Tankstellenbranche beinhaltet. Im neuen Anhang 2 werden „Einrichtungen der Elektromobilität in räumlicher Nähe zur Betankungsanlage“ und im Anhang 3 „Mobile Gasfüllanlagen für gasförmigen Wasserstoff“ behandelt.

Der Aufbau von E-Ladesäulen an Tankstellenstandorten schreitet schnell voran und nicht immer ist es leicht, auf intensiv genutzten Tankstellengrundstücken noch Platz für Trafo und Ladesäulen zu finden. Der neue Anhang definiert nicht nur Sicherheitsabstände und Anforderungen zur Minimierung von Wechselwirkungen, sondern auch die wichtige Integration von Not-Aus-Einrichtungen in das bestehende System der Tankstelle.

Unsere GBU Ladestation berücksichtigt jetzt schon die Anforderungen,
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Die zweite große Neuerung betrifft das dynamische Feld der Wasserstoff-Gasfüllanlagen, hier mit einem deutlichen Fokus auf H²-Anlagen, die dem Schwerlastverkehr dienen sollen.

Durch die Regelung mobiler Anlagen soll eine Möglichkeit geschaffen werden, den Bedarf vorerst mit auf Trailern verladenen Kompakt-Anlagen zu decken. Die Trailerlösungen haben den angenehmen Nebeneffekt, dass das zeitintensive Überströmen vom Tankfahrzeug in den festen Lagertank entfällt. Stellen Sie es sich das Ganze einfach wie einen überdimensionalen Sodastream-Spender auf Rädern vor. Ist die Flasche leer, wird sie einfach ausgewechselt.

Eine Erlaubnis benötigen Sie natürlich nach wie vor – wie Sie die erlangen, sagen Ihnen gerne die KollegInnen von ARTELIA new energy - einfach anschreiben unter newenergy@arteliagroup.com!

Auch ich helfe Ihnen hier mit Ex-Doku, GBU Anfahrschutz und anlagenbezogener GBU weiter, stellen Sie Ihre Anfrage direkt unter simon.pfennig@forum-ts.de

Hier der Link zur Seite der BAuA: Änderungsentwurf TRBS 3151/TRGS 751 (baua.de)

Ausführlich informieren können Sie sich auf dem FORUM Tankstellen-Sicherheit.

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