Rechtlich verbindliche Angaben zur Ausführung von Gasrückführungs- und Gaspendel-Leitungen
Wir informierten bereits über einen Fehler, der sich in die neue AwSV eingeschlichen hat – siehe Newsticker-Meldung „Neue VAwS: Vorsicht Fallen!“. Ergebnis: die Rohrleitungen für Gasrückführung und -pendelung waren und bleiben einwandig - selbst wenn in der neuen AwSV etwas anderes steht.
Das NRW-Umweltministerium hat uns dankenswerterweise die
-> rechtlich verbindliche und vorbildliche Handlungsanweisung an die Wasserbehörden
zur Verfügung gestellt, die allen Beteiligten bei Sanierungen oder Um-/Neubau von Gasrückführung bzw. -pendelung die Arbeit erheblich erleichtert.
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