Neue Tankstellen-TRBS veröffentlicht: was Sie beachten müssen

Die -> offizielle Neufassung der Tankstellen-TRBS wurde jetzt von der BAuA* veröffentlicht.

Über dem TRBS-Text steht derzeit noch: „Diese Technische Regel ist noch nicht im GMBl veröffentlicht und somit vorläufig!“ Das GMBl ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wann die TRBS darin abgedruckt wird, ist eine rein organisatorische Frage.

Was Tankstellen-Verantwortliche beachten müssen:

  • Die Angaben zu den technischen und organisatorischen Neuerungen laut TRBS müssen Sie zeitnah umsetzen.
  • Ob Sie die Neuerungen laut TRBS geprüft haben und wie Sie diese umsetzen, müssen in Ihrem Explosionsschutz-Dokument (Ex-Doku), einer Gefährdungsbeurteilung (GBU) oder einer dazugehörigen Ergänzung mit Erledigungsdatum und Bearbeiter-Namen notiert werden.
  • Das aktualisierte Ex-Doku oder die Ergänzung müssen Sie zur nächsten wiederkehrenden Tankstellen-Prüfung dem ZÜS-Sachverständigen aushändigen können.

Sie haben 3 Möglichkeiten, diese Aufgaben zu erledigen:

1. Die Zeitaufwendige

Sie vergleichen die Angaben in der TRBS-Neufassung mit Ihrem Ex-Doku. Das können Sie nur mit Fachkunde und wird Ihnen auch damit nicht leicht gelingen, da die Nummerierungen in der Neufassung (fast) vollständig geändert wurden. Danach schreiben Sie ein neues Ex-Doku oder eine Ergänzung und verteilen die jeweiligen Fassungen an Ihre Tankstellen.

2. Die Kostenaufwendige

Sie beauftragen eine fachkundige Person (laut § 3 (3) BetrSichV) mit der Erledigung wie vor. Anschließend verteilen Sie die tankstellen-spezifische Version an die jeweilige Station.

3. Die Einfache

Sie machen sich die Arbeit leicht - jetzt und in Zukunft. Sie nehmen eine Vorlage, die für alle Tankstellen-Typen oder Autogas-Tankstellen passt. Die Individualisierung für jede Tankstelle ist kinderleicht und kostet Sie nur ein paar Minuten. Außerdem vereinfachen Sie gleichzeitig Ihre Ablage für alle Tankstellen-Dokumente. Alles weitere erfahren Sie in dem Kurs

-> Neue TRBS 3151: Sie müssen Ihr Ex-Dokument aktualisieren 

Etwa die Hälfte der Plätze sind bereits gebucht, da wir nur für wenige Teilnehmer einen höchstmöglichen Lernerfolg vorsehen und auch viel Praxis-Wissen während der Tankstellen-Besichtigung persönlich vermittelt werden soll.

Wir freuen uns auf Ihre -> Anmeldung und Sie in kleiner Runde zu begrüßen.

Noch mehr praktische Tipps und legale Tricks, um ihre Aufgaben in 2020 leicht zu erledigen, bekommen Sie in den Kursen -> für mehr Erfolg und Sicherheit mit dem Kraftstoff-Verkauf.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Edmund Brück
i.A. Barbara Justen
FORUM Tankstellen Beratung GmbH

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* Veröffentlichung der BAuA unter -> Neues vom Ausschuss für Gefahrstoffe

-> TRBS 3151/ TRGS 751 „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen

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