Neue Kraftstoffkennzeichnung - Verwirrung komplett? Aktuelles zur anstehenden Novellierung der 10. BImSchV

Diese Woche wurden uns zwei Fragen gestellt:

  1. „... laut unserem Rechtsanwalt soll es in Deutschland noch keine Festlegung und auf Grund dessen auch noch keine Verpflichtung zur EU-einheitlichen Kennzeichnung von Kraftstoffen an Tankstellen geben. Dem steht Ihre Aussage aus dem letzten Seminar dagegen, wo es um eine zwingende Umsetzung bis Mitte Oktober ging...“
  2. „... wir hörten, dass es nun eine Veröffentlichung zur neuen Kraftstoffkennzeichnung gibt, die Sie im letzten Basis-Workshop avisierten ...“

Diese Fragen stellen sich sicherlich viele Tankstellen-Besitzer. Deshalb erhalten Sie die Antworten im Newsticker:

Antwort auf Frage 1: Im letzten Basis-Workshop (-> nächster Termin am 16./17.10.18 in Dortmund) informierten wir, dass die EU-Infrastrukturrichtlinie AFID durch die Novelle der 10. BImSchV bis Mitte Oktober umgesetzt werden müsse. Bekanntermaßen hat die Regierungsbildung recht lange gedauert und so sind viele Entscheidungen auf Eis gelegt worden - was seinerzeit ebenfalls erwähnt wurde. Damit gibt es z.Z. keinen gesetzlichen Umsetzungstermin für die Neukennzeichnung der Kraftstoffe an deutschen Tankstellen. Ihr Anwalt hat Sie also richtig informiert, was aber nicht der Aussage von Herrn Dr. Beckermann (und mir) entgegensteht.

Damit die Bundesregierung wegen der Terminüberschreitung einem Vertragsverletzungsverfahren der EU entgehen kann, hat die deutsche Mineralölwirtschaft (MÖW) - vertreten durch die Verbände bft, MWV, UNITI - dem BMU eine pragmatische Zwischenlösung zur schnellen Umsetzung der neuen Kennzeichnungsvorschriften entsprechend der internationalen Norm zur Kraftstoff-Kennzeichnung unterbreitet. Eine Stellungnahme des BMU liegt bis dato nicht vor. Wie es wann weitergeht, erfahren Sie im kommenden Workshop am 16./17.10.18 in Dortmund im -> Basis-Workshop.

Antwort auf Frage 2: Von o.g. Vorschlag weichen die kürzlich im Internet veröffentlichten -> Informationen der europäischen Mineralöl- und Automobilverbände leider ab. 

Wir empfehlen Ihnen, die internationale Information an Ihren Tankstellen nicht zu verbreiten - geschweige denn umzusetzen. Letztendlich werden die EU-Vorgaben in Deutschland durch deutsches Recht geregelt. Wir gehen davon aus, dass die deutsche Beschilderung von den allgemeinen internationalen Angaben abweichen wird. Mit der Verkündung der neuen 10. BImSchV rechnen die Experten nicht vor Winter 2018.

Bei dieser Gelegenheit zwei persönliche Tipps zur Kraftstoff-Kennzeichnung:

1. Überkleben Sie nicht voreilig das Gefahrstoffetikett für Autogas/LPG, weil Ihr Verband bereits neue Schilder anpreist. Sie können dies mit der o.g. Aktion verbinden - denn die kommt wie das Amen in der Kirche.

2. Bekanntermaßen interessiert sich kaum ein Kunde für die Aufkleber - dafür aber mancher „Kontrolleur“ von Behörden, BG oder ZÜS, was vielfach zu Stress führen kann. Vielleicht überlegen Sie sich, ob und wie Sie den Schilderwald auf einer Hinweistafel zusammenfassen können? Alles dazu erfahren Sie unter dem -> TOP 3 „Vorschriftengerechte Kennzeichnung und Warn-/Verbotshinweise“ vom Basis-Workshop.

Gern beantworten wir Ihre Fragen, persönlich oder bei „öffentlichem Interesse“ im Newsticker - selbstverständlich kostenlos und neutral, d.h. ohne Nennung des Absenders.

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