Neue Gefahrstoff-Kennzeichnung für Autogas

In unserer News „Neue Kraftkennzeichnung - Verwirrung komplett? Aktuelles zur anstehenden Novellierung der 10. BImSchV empfehlen wir im Rahmen der kommenden „10. BImSchV-Aufkleber-Aktion“ erwähnten wir die neue Gefahrstoff-Kennzeichnung für Autogas, was Fragen auslöste, die wir nachstehend beantworten:

1. Bis wann muss das neue Gefahrstoff-Etikett für Autogas aufgeklebt sein?

  • Für Neuanlagen (Zapfsäulen und Lagerbehälter) ist es logisch, die neue Kennzeichnung gleich aufzukleben.
  • Vorhandene Aufkleber sollen „bei nächster Gelegenheit“ umetikettiert werden, was in etwa bis spätestens Mitte nächsten Jahres bedeutet. Das wird terminlich mit den neuen -> Kraftstoff-Aufklebern zusammenpassen.

2. Was sind die Unterschiede?

Fast keine - zumindest werden die vom Nutzer sicher nicht bemerkt, der meistens bestenfalls aus Langeweile darauf schaut. Details würden den Umfang dieser News sprengen. Mehr

3. Was muss ich meinen Mitarbeitern dazu sagen?

Selbstverständlich müssen Sie Ihre Beschäftigten in den mindestens 1x jährlichen Tanktechnik-Unterweisungen auf die Neuerungen hinweisen. Alles, was zu einer Unterweisung gehört und wie Sie diese interessant und abwechslungsreich gestalten können, erfahren Sie im -> Praxis-Lehrgang: Neue Nachweise laut BetrSichV – schnell und einfach mit Vordrucken und Musterschreiben erledigen am 14.11.18 in Kassel.

4. Bei wem bekomme ich garantiert die richtigen Gefahrstoff-Etiketten?

Sicherlich sind Sie z.B. bei der UNITI gut beraten. Dort ist man stets auf dem Laufenden, was das -> aktuelle Bestellformular zeigt. Auch die im Bestell-Formular gezeigten Betriebsanweisungen sind wichtig für -> die Unterweisung Ihrer Beschäftigten.

Alles Wichtige über die richtige und vorschriftengerechte Kennzeichnung sowie die erforderlichen Warn-/Verbotshinweise an Tankstellen erfahren Sie in Ton und Bild und mit umfassenden Unterlagen im -> Programm-Punkt 3 vom Basis-Workshop.

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