Neue EU-Preisauszeichnung für Kraftstoffe ab 2020 erforderlich?

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Wir planen unsere Preistransparente zu erneuern: wird ab 2020 evtl. eine völlig neue Preisauszeichnung für Kraftstoffe vorgeschrieben - was ist da dran? Steht dies im Zusammenhang mit der neuen Kraftstoff-Kennzeichnung?

Antwort auf Frage 1:

Die Spekulation zur EU-Preisauszeichnung war bis vor wenigen Wochen aktuell und sehr ernst zu nehmen:

Die EU-Bürokraten dürfen nämlich laut Artikel 7 (3) -> AFI-Richtlinie 2014/94/EU vom 22.10.2014 festlegen, wie der (mündige, aber leider ja ach so dumme) Verbraucher an Tankstellen mit einer einheitlichen Maßeinheit die Kraftstoffpreise leichter vergleichen könnte. Fest stand damit, dass unterschiedliche Preisangaben für flüssige Kraftstoffe (in Litern) und Gase (in Kilogramm) abgelöst werden sollten.

Damit stand allerdings noch nicht fest, dass die Preistransparente an rund 14.500 deutschen bzw. etwa 120.000 europäischen Tankstellen umgebaut werden müssten. Auch unsere EU-Vordenker haben zu berücksichtigen, dass dies nur die Spitze des Eisbergs wäre. Denn die ca. 120.000 Kassen(-Systeme) und mindestens 300.000 Zapfsäulen wären ebenfalls umzurüsten. Die Mindestkosten dürften bei mindestens 4.000 Euro liegen – je nach technischem Stand der Tankstelle. Die Aktion mit äußerst zweifelhaftem Sinn würde demnach mindestens eine ½ Milliarde Euro verschlingen – aber was ist das schon für einen Europäer, der aus Brüsseler Spitzen geklöppelt ist?

Dennoch besteht Hoffnung, dass die Vernunft auch in Brüssel obsiegen wird, weil

  • z.B. eine Preisanzeige in „Kraftstoffkosten pro gefahrene 100 km“ den Verbraucher mehr verunsichern oder irreführen und verwirren würde, was ausdrücklich nicht das Ziel der neuen EU-Preisanzeigen-Regelung sein soll oder
  • die zusätzliche Angabe von einem „Benzinliter-Äquivalent“ bei Gasen (auf dem Preismast) beim Hinschauen eher die Unfallhäufigkeit als den pekuniären Durchblick erhöhen dürfte.

Dank -> Final Report … Fuel Price Comparison, dem Engagement der deutschen Mineralölwirtschaftsverbände und der Einsicht deutscher Politiker bzw. der Bundesregierung, die letztendlich eine EU-Regelung befürworten und umsetzen müsste, kann Entwarnung gegeben werden. Die Bundesregierung plant derzeit

  • keine Änderung der Preisangabenverordnung und somit
  • keine neue oder zusätzliche Preisauszeichnung am Preismast (also kein „Benzinliter-Äquivalent“ oder anderes Äquivalent für Kraftstoffe)

Antwort auf Frage 2:

Das o.g. EU-Thema „Preisauszeichnung“ kommt auch durch die Vielfalt der nunmehr vorhandenen Kraftstoffe zustande. Es hat aber nichts mit der Kraftstoff-Kennzeichnung zu tun. Während die Preisauszeichnung auf absehbare Zeit unverändert bleiben kann, wird sich die Kennzeichnung der Kraftstoffe an der Zapfsäule kurzfristig ändern müssen. Alles Weitere steht im Newsticker oder Sie besuchen den Basis-Workshop am 16. + 17. Oktober 2018 in Dortmund.

FAZIT:

Sie können getrost Preismast-Umrüstaktion planen und brauchen keine Vorschriften-Änderungen fürchten (soweit man sich auf Regierungsentscheidungen verlassen kann). Falls Sie auch Zapfsäulen erneuern, können Sie im kommenden Jahr sicherlich bereits die neue Kennzeichnung laut 10. BImSchV mitbestellen. Aktuelles folgt im Basis-Workshop.

P.S.:

Bei den o.g. Zahlen handelt es sich um unsere groben Schätzung, um ein Gefühl für den evtl. Aufwand und Nutzen zu geben. Die Ausgangswerte sind nicht wissenschaftlich belegt, aber auch nicht aus der Luft gegriffen.

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