Neue EU-einheitliche Kraftstoff-Kennzeichnung ab 12.10.2018

Bis 12.10.2018 muss die bisherige Kraftstoff-Kennzeichnung an Tankstellen komplett erneuert werden. Was zu tun ist und was die Umstellung kostet.

1. Derzeitige Kennzeichnung

Bei der Umstellung der Kennzeichnung geht es um den Austausch der bekannten Aufkleber laut derzeit noch gültiger 10. BImSchV (Anlagen 1-8). Beispiel:

              

 

2. Europa-einheitliche Vorschrift (AFID)

Eine europaweite, einheitliche und verwechslungsfreie Kennzeichnung von Kraftstoffen an Zapfschläuchen und -säulen (sowie am KFZ-Einfüllstutzen) ist Ziel von Artikel 7 der Richtlinie 2014/94/EU (AFID) vom 22.10.2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe.

3. Neue Kennzeichnung laut DIN EN 16942

Die neuen graphischen Darstellungen an Zapfsäulen und -schläuchen zur Verbraucherinformation bzw. der Identifizierung der Fahrzeug-Kompatibilität steht in der deutschen Norm-Fassung EN 16942:2016.

4. Umsetzung der EU-RL in deutsches Recht: Änderung der 10. BImSchV

Die DIN EN 16942 beinhaltet mögliche nationale Ausführungsvarianten:

 

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Umwelt-Ministerium) hat sich mit den beteiligten Kreisen (sprich: Verbänden) darüber ausgetauscht, wie die deutsche Aufkleber-Variante möglichst praxisgerecht ausgeführt werden kann.

5. Frist für Umstellung

Die Umstellungsfrist für die EU-Mitglieder steht in Artikel 7 Absatz 5 der AFID. Demnach muss unsere Regierung für eine Umsetzung der EU-RL binnen 24 Monaten nach Erscheinen der Norm sorgen. D.h. in der neuen 10. BImSchV wird dem Tankstelleneigentümer vorgeschrieben, dass die neuen Aufkleber anzubringen sind

                 bis spätestens 12. Oktober 2018

6. Veröffentlichung der neuen 10. BImSchV

Das Umwelt-Ministerium arbeitet an einer baldigen Veröffentlichung der Neufassung. Ob bzw. wann unsere Politiker bzw. unsere „Übergangsregierung“ zu einer Verabschiedung bereit sind, wissen die Götter. Mehr über die Veröffentlichung demnächst im Newsticker.

7. Neue Kennzeichnung kombinieren – Schilderwald durchforsten

Nutzen Sie die Umsetzung der neuen 10. BImSchV, um den Schilderwald an Ihrer Tankstelle zu durchforsten, d.h. leichter pflegbar und transparenter zu machen. Informationen, was erlaubt ist und nicht, erhalten Sie im UNITI-Basis-Workshop: Tankstellentechnik und -vorschriften am 12. + 13. Juni 2018 in Kassel. Spätestens dort erfahren Sie auch, wo Sie welche Schilder gebrauchsfertig beziehen können.

8. Kosten für neue Beschilderung

Was die Beschaffung und Anbringung der neuen Schilder sowie das Entfernen der alten Ausführungen kosten darf, erfahren Sie demnächst im Newsticker und in Kassel am 12./13.06.2018.

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