Ihre Sicherheitsdatenblätter (SDB) sind weiterhin gültig

Ihre Sicherheitsdatenblätter (SDB) sind weiterhin gültig

Wer von Ihnen neue SDB oder Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe (aufgrund der seit 01.01.21 gültigen REACH-Verordnung, Anhang II) fordert, will Sie ins Bockshorn jagen. Die aktuellen SDB können Sie bis 31.12.2022 nutzen. Aktualisierte SDB sollten Sie vor diesem Datum von Ihrem Lieferanten/Hersteller erhalten.

Nachstehend die in der News „Was Sie in 2021 tun müssen und lassen können“ vom 18.02.21 zugesagten weiterführenden Infos:

-> Die „VERORDNUNG (EU) 2020/878 DER KOMMISSION vom 18. Juni 2020 im Amtsblatt der EU -
kurz gesagt:

Da Sie an Ihrer Tankstelle keine Gefahrstoffe herstellen, um diese in den Verkehr zu bringen, reicht es Ihnen, wenn Ihr Hersteller/Lieferant Ihnen evtl. erforderliche neue SDB für neue Gemische mitliefert. Hauptsächlich geht es um eine eindeutige Formelkennung bei gefährlichen Gemischen in das von den Vereinten Nationen entwickelten Globale Harmonisierte System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS), in dem auch die international harmonisierten Kriterien für SDB festgelegt sind. Die neuen GHS-Kriterien sollen in neue SDB einfließen. 

-> Die Muster und Leerformulare der BAuA

sind derzeit (noch immer) verwendbar. Falls Sie sich noch intensiver mit der Aktualisierung der SDB beschäftigen wollen/müssen, klicken Sie auf

-> Mustervorlagen für SDB von eSDScom Alliance  

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