Ihre Info-Anforderung zur E-News vom 10.06.16

Ihre Info-Anforderung zu Risiken und Nebenwirkungen durch BetrSichV senken!

Auf Ihre Info-Anforderung zu unserer Newsticker-Meldung vom 10.06.16 senden wir keine individuelle Nachricht.

Falls Sie keine Unterlagen angefordert haben, dann lesen Sie bitte nach Punkt 3 weiter:

1. Pflichten zur Umsetzung der BetrSichV 2015 und TRBS 3151 - News vom 14.06.16
Die Einhaltung der BetrSichV-Anforderung wird ab sofort kontrolliert - siehe EK-ZÜS-Beschluss BE 006. Vier einfache Pflichten müssen Tankstellen-Eigentümer und -Stationäre erfüllen: 
-> Pflichten-Checkliste: BetrSichV 2015-Maßnahmen für Eigentümer und Stationär


2. Fristen zur Umsetzung der BetrSichV 2015 und TRBS 3151! -News vom 15.06.16
Die Tipps, wie Sie wann was am cleversten angehen, lesen Sie in der 
-> Aufgaben-/Termin-Checkliste: „Erledigung der Anforderungen entsprechend BetrSichV 2015 und TRBS 3151“


3. Wer muss welche Anforderungen gemäß BetrSichV 2015 erfüllen?
Mit der Einführung des Begriffs „Verwenden“ in der BetrSichV 2015 setzt der Gesetzgeber einen Schlussstrich unter die Diskussion, ob der Eigentümer oder Stationär für die Arbeits- und/oder Anlagensicherheit zuständig ist. Mit der -> News vom 16.06.16 beantworten wir Ihnen obige Frage.


Weshalb ein Sitzplatz zum Deutschland-Spiel frei war?
Nur wenn Sie Sinn für Fußball und schwarzen Humor haben, klicken Sie -> die Antwort.


Basis-Workshop „Tanktechnik und -Vorschriften“ - Wiederholungstermin im Januar 2017
November-Termin ausgebucht. Wiederholungstermin findet im Zeitfenster vom 17. - 23.01.2017 statt. Weitere Angaben folgen in Kürze im -> Newsticker.

 

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