Handreichung…

Relativ häufig erreichen mich in diesem Jahr Fragestellungen zum Thema Explosionsschutzdokument und Gefährdungsbeurteilung, meist verbunden mit dem Hilferuf:
„Das Dokument ist ja schon x Jahre alt und „abgelaufen“ – Was muss ich tun?“
Nun, auf der einen Seite wäre das eine bequeme Möglichkeit um den Kunden Angst zu machen und schnell und unkompliziert ein paar Euro für Aktualisierungen oder auch den Verkauf „neuer“ Dokumente abzugreifen. Auf der anderen Seite zeigt es, dass der Sinn dieser Dokumente oft nicht verstanden wurde, oder aber die Herausforderungen des Alltagsgeschäftes so fordernd sind, dass eigentlich einfache und regelmäßig abzuleistende Aufgaben in Vergessenheit geraten.

Ich gehe nun mit dieser Handreichung den für mich unbequemen und weniger lukrativen Weg und kläre auf, wie Sie Ihre (von uns erworbenen, aber auch fremde) Dokumente mit wenig Aufwand und weitgehend ohne fremde Hilfe aktuell halten können und die dadurch gewonnene Zeit in echte Verbesserungen Ihres Arbeits- und Anlagenschutzes investieren können.

Um zu verstehen, wie ein Explosionsschutzdokument und eine Gefährdungsbeurteilung funktionieren, müssen wir erst einmal die Zielsetzung dieser Schriftsätze betrachten. Warum müssen sie erstellt werden, was muss drinstehen und vor allem, wer muss es lesen und verstehen?

Kurz gesagt, sind diese Pflichtdokumente in erster Linie eine möglichst vollständige Eigenanalyse des Arbeitgebers und in zweiter Linie ein Tätigkeitsnachweis gegenüber den Gewerbeaufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften. Eigenanalyse bedeutet die auf technisch aktuellen und reproduzierbaren Verfahren beruhende Auseinandersetzung mit den Gefährdungen, die der Betrieb Ihrer Anlage(n) für Angestellte, Kundschaft und eventuell unbeteiligte Dritte mit sich bringt. Beim Umgang mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen sollte das besonders einleuchten.
Das Funktionieren darf nicht dem Zufall überlassen sein!
Denn wenn etwas passiert, kann das schlimme Auswirkungen haben, die über Sachschäden weit hinausgehen.

Im Explosionsschutzdokument wird genau dies für die betrieblichen Anlagen überprüft. Ist das ordentlich gemacht und von der ZÜS geprüft und „abgenickt“ worden, hat es erst einmal Bestand. Dann folgt die sogenannte Erhaltungsphase. Getroffene Maßnahmen müssen stabil erhalten werden, Einrichtungen gewartet und Mitarbeiter geschult und aufmerksam sein. Regelmäßige Kontrollen sichern das ab.

Alle Maßnahmen und Kontrollen halten Sie ebenso regelmäßig mit ihrem Ergebnis und den daraus folgenden Schlüssen und Aktionen fest. Das nennt sich Betriebsdokumentation.

Einmal im Jahr prüfen Sie, ob das, was Sie tun, ausreichend war oder ob es Probleme gab.
Weitere Anlässe für solche Prüfungen sind

  • Erweiterungen, Umbau oder Stilllegung von Teilen der Anlage,
  • Vorfälle im Betrieb,
  • Unfälle von Mitarbeitenden oder anderen Personen, die auf den Betrieb der Anlage zurückzuführen sind,
  • Änderungen von Verfahren, Vorschriften oder Ereignisse bei anderen Anlagenbetreibern, die Ihre Anlage auch betreffen könnten (Stellen Sie sich das in etwa vor wie bei einer Rückrufaktion von Autos).

Das halten Sie auf einem Beiblatt zum Exschutzdokument oder zur GBU fest und ziehen ggf. Schlüsse für Veränderungen Ihres Betriebs daraus. Notieren Sie dies mit Datum, signieren Sie es und setzen Sie es um. Fertig!

Wenn sich im abgelaufenen Jahr nichts zu oben genannten Punkten geändert hat und alles ok ist, dann schreiben Sie: „Die jährliche Überprüfung (der o.g. Punkte) hat ergeben, dass die Anlage und ihre Abläufe unverändert sicher weiterbetrieben werden können.“
Datum, Unterschrift – auch fertig!

Auch bei einer Gefährdungsbeurteilung für Ihre Mitarbeitenden gehen Sie so vor.

Aber Achtung:

Wer diese Sätze schreibt, ohne sich zu vergewissern, das wirklich alles ok ist, begeht eine vorsätzliche Täuschung (vulgo Versicherungsbetrug) und kann empfindliche Strafen kassieren, wenn er auffliegt. In Nachfolge eines schweren Unfalls oder gar Todesfalls sind auch Freiheitsstrafen möglich.
Fahrlässigkeit läge vor, wenn man zwar prüft, aber unwissend und nachlässig vorgeht.

Deshalb binden Sie Ihre Führungskräfte, Fachleute und ggf. externen Berater oder Dienstleister ein und nutzen deren Sachverstand. Als verantwortliche(r) ArbeitgeberIn lassen Sie Sich unterrichten, nehmen an stichprobenartigen Kontrollen teil und treffen oder zumindest bestätigen Entscheidungen. Arbeits- und Anlagensicherheit ist Chefsache! Denn egal wie viel Sie delegieren, die Verantwortung bleibt immer bei Ihnen.

Gut, wenn man dann eine ausgestreckte Hand ergreifen kann.

Zu allen Themen können Sie mehr erfahren. Besuchen Sie meine Schulungsangebote bei verschiedenen Trägern. Hier dazu die Veranstaltungshinweise für den Herbst:

Der UNITI-Kurs

„Elektroladestationen an Tankstellen leicht gemacht“ war massiv überbucht. Da ein Nachfolgekurs laut UNITI-Akademie erst im kommenden Jahr wieder angeboten werden soll, ich aber noch Buchungen bzw. Anfragen habe, gibt es in eigener Trägerschaft nun einen nahezu „baugleichen“ Kurs:

        Elektroladestationen an Tankstellen? – Kein Problem!   am 14.11.2024

im Intercity-Hotel Hamburg Barmbek, Fuhlsbüttler Str. 101, 22305 Hamburg

Dieses Tagungshotel ist in Hamburg nicht nur gut erreichbar, sondern hat uns auch immer wieder bei internen Veranstaltungen durch seine neuen, angenehmen Räumlichkeiten und den netten Service überzeugt.

 

Bei der UNITI jetzt buchbar:

„Tankstellentechnik und -vorschriften leicht gemacht“

Im vergangen Jahr auch sehr beliebt, wurde von den Teilnehmenden gewünscht, mehr Zeit für die vielen Themen zu bekommen. Aber gerne:

Nun als 2-Tages-Seminar am 18. und 19.09.2024, wieder im UNITI-Haus Berlin.

 

BUCHEN SIE ZUDEM JETZT BEI DER ARTUS-AKADEMIE:

„Gasfüllanlagen für Wasserstoff und LNG“

am 24.09.2024

bei der Brugg Rohrsysteme GmbH, Adolf-Oesterheld-Straße 31, 31515 Wunstorf mit Anlagenbesichtigung einer LNG-Tankstelle und Expertenvortrag

 

„Grundwissen Kompakt – Was Tankstellenverantwortliche wissen müssen“

am 24.10.2024 in Siegen

bei der SGB GmbH,

Grundwissen kompakt - mit Werksbesichtigung und Expertenvortrag

Herzlichst,

Ihr

Ihre Meinung, Fragen oder Wünsche nehme ich wie immer gerne unter  simon.pfennig@forum-ts.de entgegen.

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