Fördermittel für E-Autos umwidmen! Stromnetz am Limit?

Der Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Andreas Obersteller, regte zum Jahresstart 2018 an, das Geld zur Förderung der Elektromobilität anderweitig einzusetzen:

„Aktuell spricht einiges dafür, dass die Mittel nicht bis zum Ende der Förderung Mitte 2019 ausgeschöpft sind.“ Deshalb könnte die neue Bundesregierung einen Teil des Budgets umwidmen und für die Förderung privater Ladeinfrastruktur bereitstellen. (dpa)

Die rund 600 Mio. Euro Fördermittel würden für 300.000 KFZ ausreichen. Laut BAFA wurden bis dato knapp 47.000 Anträge für einen Zuschuss beim Kauf eines E-Autos gestellt. Bei Fortsetzung dieser Entwicklung wird die weitere Verwendung von Steuermitteln für E-Ladestationen und -Autos zum größten deutschen Energiewende-Flopp – noch größer als die E 10-Einführung und die zuvor eingestellten Förderprojekte zusammen.

Falls Oberstellers Vorschlag Anklang findet, müssten unsere Politiker endlich auch die Machbarkeit klären. Harald Hauser von „Stuttgart Netze“ räumt dazu freimütig ein: „Es mag sein, dass es in einzelnen Abschnitten des Netzes tatsächlich zu temporären Engpässen kommt, ...“. Mehr zur „riesigen Herausforderung“, das deutsche Stromnetz für die Elektro-Mobilität tauglich zu machen, im ZDF-Beitrag Risiko Elektroauto - Stromnetz am Limit?

Unsere alte Regierung hatte sich zur Problematik „Strom-Infrastruktur“ bedeckt gehalten. Vielleicht kommt unsere neue Regierung vom Irrweg ab und besinnt sich auf die bewährte Versorgung via Tankstelle. In Verbindung mit den zur Verfügung stehenden alternativen Kraftstoffen – Autogas, Wasserstoff und (verflüssigtem) Erdgas – sind die gesetzten Klimaziele erreichbar und auch alle anderen Spatzen gefangen. Aber wer in der Politik versteht schon was von Spatzen?

Zum Start in 2018 sollten Tankstellen-Eigentümer und -Pächter auch folgendes wissen:

  • Ab 2018 können die ZÜS bei wiederkehrenden Prüfungen kein Auge mehr zudrücken, weil sie aufgrund der aktuellen Bestimmungen gezwungen sind, das Ex-Doku und weitere Nachweise einzusehen. Wer dazu nichts vorbereitet hat, muss mit kostenpflichtigen Nachprüfungen und sogar mit Bußgeldbescheiden rechnen.
  • In 2018 treten neue Anforderungen zum Gewässerschutz sowie für die Betriebs- und Anlagensicherheit von Tankstellen in Kraft, die bei Um-/Neubauten zu beachten sind.
  • Auch für bestehende Tankstellen gibt es ab 2018 neue technische Bestimmungen, die die Arbeit erleichtern können oder bisherige Unklarheiten aus dem Weg räumen.

Speziell für kleine und mittelständische Tankstellenbesitzer veranstalten wir neue Workshops und Lehrgänge zur einfachen und kostengünstigen Umsetzung der aktuellen Vorschriften in die Praxis. Mehr dazu auf unserer Homepage unter Aus-/Weiterbildung.

Zurück