Uns wurden mehrere Fragen zur neuen Kennzeichnung für Autogas gestellt, wie z.B. bis wann das neue Gefahrstoff-Etikett für Autogas aufgeklebt sein muss und wie es aussieht?
Die o.g. Veranstaltungen der Reihe „Tankstellen-Vorschriften und -Technik - aus der Praxis für die Praxis“ finden in diesem Jahr zum letzten Mal statt, d.h. werden im kommenden Jahr bzw. auf absehbare Zeit von der UNITI und uns nicht mehr wiederholt. Deshalb sollten Sie nicht zögern, sich jetzt noch zu den ultimativen Terminen im Oktober oder November d.J. anzumelden.
Sie sollten kurzfristig handeln, um erheblichen Ärger und unnötige Kosten zur kommenden Gasrückführungsprüfung zu verhindern, falls Sie noch nichts zur Umsetzung der 21. BImSchV unternommen haben. Was warum zu tun ist und ob die zuständigen Behörden tatsächlich wahnsinnig geworden sind, steht in dieser Newsticker-Meldung.
Uns wurden zwei Fragen gestellt, die deutlich machen, dass auch Auskünfte von Rechtsanwälten nicht zielführend und Informationen von europäischen Verbänden irreführend sein können. Die Antworten auf die Fragen:
Wer jetzt über die „neuen“ erforderlichen Nachweise klagt, hat meist selbst dazu beigetragen, dass unser Gesetzgeber die Kontrollen an Tankstellen verschärft hat.