Kurz gesagt:
Lassen Sie sich nicht irritieren. Zwar sind die Hinweise auf eine Verschärfung der wasserrechtlichen Anforderungen formaljuristisch richtig, aber vom Gesetzgeber nicht gewollt, d.h.
- Gasrückführungsleitungen waren und bleiben einwandig.
- Heizöl EL und Diesel waren und bleiben WGK 2.
Mehr dazu und den „wirklichen Neuerungen“, die Sie aufgrund der neuen AwSV und TRwS 781 berücksichtigen müssen zum -> UNITI Forum Tankstellentechnik, in dem Sie einen umfassenden Überblick über alle neuen Vorschriften für Tankstellentechnik erhalten. Falls Sie akut mit o.g. Themen zu tun haben, bitte ...