Bewerten Sie Ihre Tankstelle aus Behördensicht

Im bft-/eft-Magazin TANKSTOP 03/21 können Sie die Arbeitssicherheit an Ihrer Tankstelle aus Behördensicht bewerten. Nach dieser Selbst-Bewertung können Sie einschätzen, ob Sie nach einer Betriebsbesichtigung mit einem Bußgeld (Ordnungswidrigkeit) von Ihrer Behörde rechnen können oder nach einem Unfall eventuell haftungsrechtliche Folgen befürchten müssen.

Die im Artikel zitierte Einstufung und Vorgehensweise der Behörden steht im -> LV 54 „Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle“. Zur Erfüllung ihrer Pflichten laut Betriebssicherheitsverordnung brauchen Arbeitgeber an Tankstellen mindestens die Unterlagen, die am Ende dieser News kurz beschrieben sind. Die aktualisierten Informationen und Vordrucke zur BetrSichV-Dokumentation, Abschnitt 2 „Partner-Pflichten“, bieten wir Ende Juli 2021 in Verbindung mit der neuen „Gefährdungsbeurteilung Tanktechnik“ an.

Mehr über die „Gefährdungsbeurteilung zur Verwendung der Tanktechnik“ (GBU-Tanktechnik) als Ergänzung zur Gefährdungsbeurteilung kompakt Tankstellen (A132) der BGHW lesen Sie Mitte August 2021 im -> TANKSTOP-Magazin und im -> Newsticker.

Zum Artikel klicken Sie bitte -> „Sind Sie im roten Bereich? Bewerten Sie Ihre Tankstelle aus Behördensicht“ oder im Original auf Seite 70 in der -> Ausgabe 03/2021 zum Download

Falls Sie Vorab-Infos und Preise zu den genannten Unterlagen wünschen, mailen Sie bitte an info@forum-ts.de Ihre vollständige Adresse mit Mail-Anschrift des Ansprechpartners und dem Vermerk „Vorab-Info über neue BetrSichV-Doku für Pflicht-Erfüllung laut BetrSichV und GBU-Tanktechnik-Vordruck“.

Fazit:

Wer seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht ordentlich nachkommt, kann dies auch nachweisen. Wer nichts nachweisen kann, geht ein unnötiges Risiko ein, das mit Vordrucken und wenig Aufwand vermieden werden kann.

Besten Dank für Ihr Interesse!

Kurz-Beschreibung der Informationen und Vordrucke

zur Erfüllung der BetrSichV-Pflichten durch Arbeitgeber an Tankstellen. Die aktualisierten Versionen stehen ab Ende Juli 2021 im Abschnitt 2 „Partner-Pflichten“ der BetrSichV-Dokumentation zur Verfügung:

  • Beschäftigten-Unterweisung „Tanktechnik“

bestehend aus den Empfehlungen zur Unterweisung, den Fragen/Antworten zum sicheren Umgang mit der Tanktechnik und zum Verhalten im Gefahrenfall sowie dem förmlichen Unterweisungsnachweis.

  • Pflicht-Dokumentation für gefährliche Arbeiten an der Tankstelle

bestehend aus der Information über die gesetzlichen Anforderungen zur Ausführung von Arbeiten an der Tanktechnik und sehr gefährlichen Arbeiten an der Tankstelle mit dazugehörigen Formularen für Auftraggeber/-nehmer.

  • Kontrolle der Tanktechnik durch Arbeitgeber (Tankstellen-Partner)

bestehend aus der Info über die gesetzlichen Mindest-Anforderungen, Hinweise zu täglichen Kontrollen mit dazugehöriger Checkliste.

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